Was ist Kinderarbeit?
Wenn Kinder kleine Jobs übernehmen, ist das nicht immer sofort Kinderarbeit. Wenn ihr zum Beispiel nach der Schule Zeitungen austragt oder in den Herbstferien bei der Kartoffelernte helft, ist das nicht sofort Kinderarbeit. In Deutschland dürfen Kinder ab 15 Jahre leichte Arbeiten übernehmen – Zeitungsaustragen dürfen auch schon Jüngere. Wir haben dafür ein „Jugendarbeitsschutzgesetz“, das so etwas regelt.
Kinderarbeit sind alle Arbeiten, für die Kinder zu jung sind, Arbeiten, die schädlich für ihre Gesundheit sind, die sie vom Schulbesuch und Spielen abhalten. Wenn Kinder nur noch arbeiten, nicht zur Schule gehen und keine freie Zeit zum Spielen haben, dann ist verboten.
Gefährliche Arbeiten
Ganz schlimm sind gefährliche Jobs, bei denen die Kinder ihr Leben aufs Spiel setzen – z. B. bei Arbeiten im Bergwerk. Oder wenn ihre Gesundheit leidet – z. B. wenn sie auf Tabakfeldern arbeiten und mit Gift gegen Ungeziefer in Kontakt kommen oder ihre Haut durch die Tabakblätter so viel Nikotingift aufnimmt, so, als würden sie viele Zigaretten rauchen.
Die Vereinten Nationen, also Vertreter aus fast allen Staaten der Welt, haben 1999 festgelegt, welche Arbeiten verboten werden müssen. Das Papier, in dem sie das aufgeschrieben haben, heißt „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit“ (Konvention 182). Sie haben beispielsweise alle Formen von Sklaverei und sklavenähnlichen Arbeitsverhältnissen wie Kinderhandel oder Schuldknechtschaft (weil Eltern Schulden nicht abbezahlen können, verkaufen sie ihre Kinder als Arbeitskräfte) verboten.
Ausbeuterische Kinderarbeit verstößt gegen die Kinderrechte. Fast alle Regierungen dieser Welt haben unterschrieben, dass Kinderarbeit bei ihnen verboten sein soll. Trotzdem arbeiten weltweit 168 Millionen Mädchen und Jungen.