Sollte man jede Arbeit von Kindern verbieten?
Solange Familien in großer Armut leben, kann man Kinderarbeit nicht einfach grundsätzlich verbieten und sofort abschaffen. „Befreit“ man die Kinder aus ihren Arbeitsstellen, nimmt man ihnen und ihren Familien ein Einkommen weg, ohne das sie nicht leben können. Dann suchen sich diese Kinder wahrscheinlich andere Arbeitsmöglichkeiten, die womöglich noch schlimmer sind, oder sie landen auf der Straße, weil es zu Hause nicht mehr genug zu essen gibt.
Wichtig ist, dass sie nicht irgendwo arbeiten, wo sie ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Und wichtig ist auch, dass sie neben der Arbeit auf jeden Fall zur Schule gehen.
Schule: Schulen müssen Unterricht für arbeitende Kinder anbieten – das heißt, Lehrer müssen berücksichtigen, dass die Kinder schon einige Stunden gearbeitet haben oder nach der Schule noch arbeiten müssen. Sie müssen im Unterricht Themen behandeln, die mit dem Leben der Kinderarbeiter zu tun haben. Ein Kind mit Schulbildung kann einen Beruf lernen und später als Erwachsener einen guten Job bekommen – mit angemessener Bezahlung, geregelten Urlaubszeiten, Krankengeld.
Hilfe für die Eltern: Eltern und andere erwachsene Familienmitglieder müssen zu fairen Bedingungen und einem angemessenen Lohn arbeiten können, anstatt für das Überleben der Familie auf das Geld angewiesen zu sein, das ihre Kinder verdienen.
Aufgabe der Regierung: Jede Regierung hat die Pflicht, mit Gesetzen und Maßnahmen dafür zu sorgen, dass es den Menschen in ihrem Land gutgeht – und auch, dass die Kinderrechte beachtet werden.
Kinder beteiligen: Kinder müssen mitreden dürfen, wenn es um sie und ihre Interessen geht. Das gilt auch für Kinderarbeiter. Deshalb werden sie z. B. in den Kindernothilfe-Projekten an Entscheidungen beteiligt.
Beschwerde: Kinder müssen sich beschweren können, wenn ihre Rechte verletzt werden. In dem Land, in dem sie leben, müssen Kontaktstellen geschaffen werden, an die sie sich wenden können. Wennd das nicht hilft, können sie sich in etlichen Ländern inzwischen auch im Ausland beschweren (Individualbeschwerdeverfahren).