Ein Pass namens „Stinker“
1952 wurde ein neues Passgesetz eingeführt – genannt Natives Abolition of Passes and Co-Ordination of Documents Act, No. 67: Schwarze Männer ab 16 Jahre mussten von nun an ein Heft mit allen persönlichen Angaben ständig bei sich haben. Sie selbst nannten dieses Dokument „dompas“, was in der Sprache Afrikaans „dummer Pass“ heißt, oder auch „Stinker“.
Der Pass enthielt den Namen, sein Geburtsdatum und seine Volkszugehörigkeit, sein Foto, Name und Adresse des Arbeitsgebers, die Krankheiten, gegen die er geimpft wurde, den Namen von Ehefrau/Ehemann. Der Eigentümer musste in seinem Pass nachweisen lassen, dass er seine Steuern bezahlt hatte und ob er jemals festgenommen und verhaftet worden war. Sein Arbeitsgeber musste den Pass jeden Monat abzeichnen. Ab 1963 mussten auch Frauen ein solches Heft immer bei sich haben.
Wenn ein Schwarzer vom Land in die Stadt fuhr oder auch nur die Straße überquerte, um Zigaretten zu kaufen, durfte die südafrikanische Polizei seinen Pass kontrollieren. Stand er vor der Tür seiner Hütte und hatte seinen Pass nicht bei sich, konnte es sein, dass die Polizei ihm nicht erlaubte, die zwei Meter zurück in sein Haus zu gehen und den Pass zu holen, sondern dass sie ihn ins Gefängnis steckte, ohne seine Familie zu benachrichtigen.